Die Polizei Berndorf konnte in einem Ermittlungsverfahren gleich 18 Beschuldigte ausforschen und klärte in diesem Zuge 79
Straftaten!
Ein Mann erstattete im August 2021 Anzeige auf der Polizeiinspektion
Berndorf, dass seine Ex-Frau unter Verwendung seiner Personaldaten und ohne sein Wissen ein Gewerbe als sogenannter
Tippgeber angemeldet hat.
Die Erhebungen der Kriminaldienstgruppe Berndorf ergaben, dass die 28-jährige Beschuldigte mit ihrem neuen 29-jährigen
Ehemann in Leobersdorf ein Büro betrieben hat und beide als Tippgeber für eine Maklerfirma in Ternitz tätig
waren. Im Zeitraum von Februar 2020 bis Februar 2022 hätten die Beiden etwa 85.000 Euro Vermittlungsprovision
erwirtschaftet. Gleichzeitig hätten die Beiden etwa 40.000 Euro an AMS-Hilfen bezogen, die ihnen aufgrund ihrer Einkünfte
nicht zugestanden wären.
Im Februar 2020 hat die 28-Jährige begonnen, mehrfach Gewerbe (12-mal) unter Verwendung der Personaldaten von Bekannten
und Verwandten, zum Teil ohne deren Wissen, anzumelden. Durch Verwendung dieser erlangten Gewerbeberechtigungen
habe die Beschuldigte im Zeitraum von August 2020 bis Oktober 2021 um Geldaushilfen aus dem Corona
Härtefall-Fonds, sowie des Comeback-
Bonus angesucht, wobei die dabei gemachten Angaben Großteils frei erfunden waren. Auf verschiedene Konten wurden
insgesamt über 88.000 Euro ausbezahlt.
In der Zeit von November 2020 bis Februar 2022 hat der 29-jährige Beschuldigte insgesamt sieben Schadensmeldungen an
seine Haushaltsversicherung eingereicht, die erfunden bzw. mit ge- und verfälschten Unterlagen erfolgt seien.
Durch diese Betrugshandlungen in der Zeit von Februar 2020 bis Februar 2022 entstand ein Schaden von 213.000,--
Euro Schaden zum Nachteil der Republik Österreich, dem
AMS und der Haushaltsversicherung.
Weiters soll die 28-Jährige versucht haben, eine Zeugin zu nötigen, indem sie deren 8-jährigen Sohn
bedrohte.
Kredite im Wert von 6,278.800,-- Euro ergaunert!
Die Berndorfer Polizeibediensteten konnten zwei weitere Beschuldigte, ein Ehepaar aus dem Bezirk Baden ((beide 37 Jahre)
ausforschen, welche durch Falschangaben aus ihrer gewerblichen Tätigkeit als sogenannte „Tippgeber“ insgesamt
34.000,-- Euro aus dem Corona- Härtefall-Fond ergaunert haben sollen.
Bei weiteren Erhebungen konnten die Ermittler insgesamt elf
Beschuldigte aus Wien und dem Bezirk Baden, darunter auch die beiden Hauptbeschuldigten ausforschen, die in der
Maklerfirma in Ternitz als Tippgeber bzw.. Makler tätig waren. Diese hätten die vorgelegten Unterlagen von
Kreditansuchen ge- bzw. verfälscht. Die Kreditnehmer wussten zu Großteil von diesen Fälschungen nichts. Bei Vorlage der echten Unterlagen wäre es zu keiner Kreditzusage gekommen. Es
wurden etwas 45 Kredite mit einem Gesamtvolumen von etwa 11.550.100,-- Euro beantragt, wobei es zu tatsächlichen
Auszahlungen von ca. 6,278.800,-- Euro gekommen ist.
Inwieweit die Banken und Maklerfirmen finanziell durch die Fälschungs- u. Betrugshandlungen geschädigt wurden, ist
derzeit nicht absehbar.
Das Büro in Leobersdorf wurde zwischenzeitlich geschlossen. Das beschuldigte Paar hat sich im August 2022 in die Türkei
abgesetzt.
Ein Tippgeber ist ein freies, nicht reglementiertes Gewerbe, dass von jedermann ausgeübt werden darf. Insofern darf ein
Tippgeber für eine gewerbliche Vermittlungstätigkeit zwischen Käufer und Verkäufer kein Entgelt verlangen, da
dies nur Makler verlangen dürfen. Ein Tippgeber
darf lediglich Verkäufer und Käufer an gewerblich befugte Vermittler ein Makler) unter Ausschuss der Übernahme von
Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vermitteln. Es bedarf eines Vertrages zwischen Tippgeber und
Makler.
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